Lockerung der Schmuckweisung

Die Schiedsrichterkommission des SFV hat die Schmuckweisung für den Amateurbereich (bis und mit 2. Liga-Inter) wie folgt per sofort geändert:

1.
Die Schiedsrichter haben die Spieler nach wie vor aufzufordern, alle Schmuckgegenstände abzulegen. Auch Schiedsrichter dürfen keinen Schmuck tragen, der abgelegt werden kann.

2.
Wenn Spieler oder Spielerinnen ein Schmuckstück (namentlich Ringe, Ketten, Piercing) nicht mehr ablegen können, müssen sie es, gleich wie bei einer Verletzung, mit einer Manschette oder einem Verband abdecken. Das Tragen eines solchen Schutzes ist zulässig, falls damit weder vom abgedeckten Schmuckgegenstand noch vom Schutz eine Verletzungsgefahr ausgeht. Die Beurteilung der Verletzungsgefahr obliegt abschliessend dem Schiedsrichter.

3.
Für funktionelle Gegenstände wie Schweissbänder, Sportbrillen und Haarbänder ergeben sich keine Änderungen. Diese dürfen ohne irgendwelche Schutzmassnahmen getragen werden, wenn von Ihnen keine Verletzungsgefahr ausgeht.