20’000 für die Sportplatzbeleuchtung

Rechnung 04 der Gemeinde Neunkirch

Frage von Kurt Schönberger an Finanzreferent Ruedi Rauber: Für die Beleuchtung des Sportplatzes hat die Gemeinde Neunkirch einen Beitrag von 20’000 Franken zurückgestellt – für die Neugestaltung der Eingänge in die Vordergasse mit der Pflästerung wurden mit 160’000 Franken hingegen wesentlich mehr Mittel eingesetzt. Finden Sie diesen Betrag für einen Sportplatz, der ja auch der Schule und mithin dem Breitensport dienen kann, nicht ein wenig «schmürzelig», vor allem mit Blick
auf den präsentierten positiven Rechnungsabschluss?

Finanzreferent Ruedi Rauber: Ich liebe provokative Fragen. Dazu vorerst eine politische Antwort: Sowohl der Entscheid über die Beleuchtung des Sportplatzes als auch derjenige für die Pflästerung der Eingänge in die Vordergasse wurden vom Souverän an Gemeindeversammlungen gefällt. Bei der Beleuchtung wurde an der Budgetversammlung ein höherer Beitrag der Gemeinde nach ausführlichen Diskussionen verworfen. Der Kredit für die Neugestaltung der Eingänge wurde an der Gemeindeversammlung 2003 mit wenig Gegenstimmen gutgeheissen. Politisch wäre es nun fragwürdig, aufgrund eines erfreulichen Rechnungsabschlusses einen Volksentscheid zu korrigieren.

Zum zweiten eine sachliche Antwort: Die Gemeinde Neunkirch verfügt bereits über einen Platz mit ausreichender Beleuchtung. Seitens der Gemeinde besteht also kein zwingender Bedarf. Der FC Neunkirch ist ein regionaler Verein und wird von der Gemeinde finanziell am meisten unterstützt. Es würde von den vielen anderen Neunkircher Vereinen wohl nicht verstanden, wenn die Beiträge der Gemeinde an den FC Neunkirch, mit anderer Elle gemessen würden.

Für Nachfolgebegehren, die eine Vorzugsbehandlung auslösen würden, fehlt der Gemeinde das Geld. Diese Einsicht, welche den Sinn des Projekts des FC nicht schmälern soll, war wohl der Hauptgrund, weshalb sich die Stimmbürger/innen an der betreffenden Budgetversammlung gegen eine, höhere Kostenbeteiligung der Gemeinde aussprachen.

Der politische Entscheid war also auch sachlich begründet.

Dieser Artikel erschien am 21. Juni 2005 im Schleitheimer Bote